Gutachten und Expertise

Zweitmeinung

In der Poliklinik können Sie ein Gutachten einholen (sgt. „Zweitmeinung“) in Bezug auf ein medizinisches Problem, wenn es in den Tätigkeitsbereich des Zentrums fällt.

Alle unsere Mitarbeiter können Ihnen aus ihrer Perspektive und Erfahrung mit Ratschlägen, Vorschlägen oder Anweisungen für das weitere Vorgehen in Bezug auf eine bestimmte Diagnose oder ein therapeutisches Verfahren entgegenkommen.

Second opinion

Derzeitige Praxis

Möglichkeit der Zweitmeinung ist in entwickelten Ländern eine gängige medizinische Praxis. In manchen Fällen ist es sogar obligatorisch.

Einige Institutionen im Ausland haben beispielsweise auf Expertise und Gutachten spezialisierte Büros. In einigen Kliniken ist es notwendig, diesen Schritt durchzulaufen, um Zugang zu einer Operation oder einer andere Therapie zu erhalten. Es gibt dem Facharzt aufgrund der Symptome und der bisher durchgeführten Untersuchungen seine Meinung ab. Auf diese Weise wollen wir sehen, ob die Empfehlung für eine Therapie oder Operation im Hinblick auf den Erfolg, aber auch die Wirtschaftlichkeit der Behandlung gerechtfertigt ist.

Leider funktioniert die ärztliche Praxis nicht überall so, wobei interessant ist, dass das Patientenrechtegesetz teilweise andere Gutachten und Expertisen zulässt.

Warum eine Zweitmeinung?

Das Urteil eines anderen Arztes ist äußerst wichtig, da es die Richtigkeit der Entscheidungen unseres Arztes bestätigen kann. Es kann das Gegenteil zeigen und eine Möglichkeit bieten, die Gesundheit durch eine Änderung der Behandlung und der Therapie zu verbessern.

Einigen Daten zufolge entscheiden sich nur 20 Prozent der Patienten für diesen Schritt. Die Gründe liegen in der Unkenntnis der Patienten und ihrer Rechte und Krankheiten, aber auch in der Angst, den Arzt nicht zu ärgern. Letzteres ist keineswegs unberechtigt. Viele Ärzte würden es sehr persönlich nehmen, dass sich sein Patient eine Zweitmeinung einholte.

Expertenmeinungen und Expertise können darauf hinweisen, dass die Diagnose angesichts der Besonderheiten, die jeder von uns besitzt, falsch oder unzureichend ist.

Wenn Sie also nicht zufrieden sind oder einfach nur eine Zweitmeinung einholen möchten, haben Sie das Recht, Ihren Hausarzt um eine weitere Überweisung zu einer Facharztuntersuchung zu bitten, egal ob Sie wissen möchten, was ein anderer Facharzt zu Ihrer Diagnose und Behandlung denkt oder nicht mit der bisherigen Meinung zufrieden.

Otorinolaringologija